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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Teilnahmebedingungen

§ 1     Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Deutschen Verbandes für Materialforschung und -prüfung e.V. („wir“) mit unserem Vertragspartner ("Sie"), der an unseren Seminaren, Workshops, Tagungen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen („Veranstaltung“) teilnimmt.
     
  2. Wenn Sie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, gelten diese Teilnahmebedingungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte auch dann, wenn wir diese nicht ausdrücklich nochmals vereinbart haben sollten.
     
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2     Zustandekommen des Vertrages

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
     
  2. Durch die Übermittlung Ihrer schriftlichen Teilnahmeerklärung über das Anmeldeformular auf unserer Webseite geben Sie ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab. Die im Leistungsangebot aufgeführten Gebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltung. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Veranstaltungsunterlagen und Begleitveranstaltungen. Der Umfang der Leistung ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung.
     
  3. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot schriftlich oder mündlich annehmen. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Anmeldebestätigung dar.
     
  4. Der Erwerber der Teilnahmeberechtigung, der nicht selbst der alleinige Teilnehmer ist (der also nicht die Teilnahmeberechtigung ausschließlich für sich selbst erwirbt oder bestellt), steht dafür ein, dass der Teilnehmer, der von ihm die Teilnahmeberechtigung erhält, Kenntnis von diesen AGB erhält und sie akzeptiert.

§ 3     Vertragsgegenstand

  1. Wir können einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich und für Sie zumutbar ist. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der ggf. vereinbarten Teilnahmegebühr oder Reisekosten u.a., wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.

    Soweit äußere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine zeitliche und/oder örtliche Verlegung der Veranstaltung notwendig machen, sind wir berechtigt, eine solche Verlegung vorzunehmen. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung des konkreten neuen Ortes und der konkreten neuen Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt kein Rücktritt, gilt der Vertrag auf den neuen Ort und/oder die neue Zeit als übertragen. Haben wir die Umstände zu vertreten, kommt es zu einer solchen Übertragung nur dann, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.
     

  2. Wir schulden lt. Verbandszweck – siehe Satzung § 2.3 - die Verbreitung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Materialforschung und -prüfung und Förderung der Weiterbildung als Vertragsgegenstand und diesbezüglich eine ordnungsgemäße Auswahl von Referenten und Mitwirkenden, sind aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Behauptungen.

    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Mitwirkende, soweit nicht dieser ausdrücklich als fester und hauptsächlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist.

    Soweit dadurch ein Ausfall eines Mitwirkenden oder sonstiger Leistungen vermieden werden kann, oder es die Umstände erfordern, gilt eine Übertragung des Inhalts des Mitwirkenden auch dann als vertragsgemäß, wenn diese in einen anderen Veranstaltungsraum, online bzw. per Video erfolgt oder von Ihnen in einem anderen Veranstaltungsraum oder online bzw. digital empfangen und wahrgenommen werden kann.

    Wir können einzelne Mitwirkende durch andere vergleichbare Mitwirkende ersetzen, soweit dies Ihnen zumutbar ist und der Zweck der Veranstaltung sowie ihre Inhalte nicht wesentlich verändert werden.

    Soweit dadurch ein Ausfall eines Mitwirkenden oder sonstiger Leistungen vermieden werden kann, oder es die Umstände erfordern, gilt eine Übertragung des Vortrags auch dann unter der Maßgabe des Absatz 1 als vertragsgemäß, wenn diese in einen anderen Veranstaltungsraum, online bzw. per Video erfolgt oder von Ihnen in einem anderen Veranstaltungsraum oder online bzw. digital empfangen und wahrgenommen werden kann.
     

  3. Wir sind auch berechtigt, dass wir vor Ort Foto- und Videoaufnahmen herstellen. Die Details sind vor Ort über unsere Datenschutzinformationen einsehbar, Sie können diese vorab auf unserer Website unter https://dvm-berlin.de/datenschutzhinweise einsehen.
     
  4. Die Veranstaltungssprache ist deutsch, soweit nichts anderes in den Ankündigungen und Programmen gekennzeichnet ist.
     
  5. Das Hausrecht, sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch bei digitalen Veranstaltungen, obliegt uns.
     
  6. Veranstaltungsunterlagen sowie elektronische Daten, die vom DVM e.V. zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Auf der gedruckten Teilnehmerliste sind ausschließlich Personen gelistet, die sich bis zum Anmeldeschluss registriert haben und der Veröffentlichung bis dahin nicht widersprochen haben.

§ 4     Teilnehmergebühren

  1. Die Teilnahmegebühr, die für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sich aus den Preisangaben in unseren Programmen.

    DVM-Mitglieder erhalten eine Ermäßigung.

    Den Referenten wird i.d.R. eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr gewährt (pro Vortrag nur einer Person).
     

  2. Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Extras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum Tagungsort und zu Orten von Rahmenveranstaltungen, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sowie Übermittlungs- und Anschlusskosten bzw. Mobilfunkkosten bei Online-Teilnahme.
     
  3. Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.
     
  4. Sämtliche Zahlungen, soweit Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden, sind sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
     
  5. Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb Höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so sind die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten (z.B. Tagungspauschalen, Kommunikativer Abend, Exkursionen) dennoch zu zahlen.

    In diesem Falle werden Ihnen die entsprechenden Unterlagen zugestellt. Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
     

  6. Gemäß Steuerrecht werden die Rechnungen über die Teilnahmegebühren gesplittet in Veranstaltungs- und Verpflegungsaufwand, wobei der Verpflegungsaufwand obligatorisch ist. Dies gilt ebenso für den Kommunikativen Abend, sofern dieser nicht optional als separate Begleitveranstaltung ausgewiesen ist und separat gebucht werden muss.

§ 5     Widerruf / Umtausch / Rückgabe / Erstattung

  1. Eine Rückgängigmachung der Teilnahmeanmeldung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich, soweit nicht ein Recht für Verbraucher zum Widerruf besteht, über das wir gesondert belehren. Im Übrigen verweisen auf unsere Stornierungsregelung in diesen AGB.
     
  2. Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Teilnehmergebühren zurückerstattet bzw. mit einer anderen Veranstaltungsteilnahme verrechnet.

§ 6     Besondere Teilnahmebedingungen für Präsenz-Veranstaltungen

  1. Es gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.
     
  2. Sonderregelungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen:

    Es gelten die zum Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.

    Es ist Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Teilnehmer diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann und.

    Die Hygieneregeln und Auflagen sind auf der DVM-Website und vor Ort im jeweiligen DVM-Tagungsbüro einzusehen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung eines jeden Infektionsgeschehens angepasst werden können.

    Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

    Wird Ihnen der Eintritt oder die weitere Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung verweigert, und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, dass Personen mit Krankheitssymptomen nicht teilnehmen dürfen, so gilt dieser Umstand als Höhere Gewalt im Sinne des § 11 Absatz 1. Behaupten Sie vor Ort oder ohne Erscheinen das Vorliegen von Krankheitssymptomen, können wir die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflage nicht möglich wäre, ist oder war.

    Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, bei deren Auftreten oder Verbreitung eine Behörde für den Veranstaltungsort Maßnahmen anordnet oder auch nur empfiehlt.
     

  3. Sonderregelung für staatliche, kommunale oder behördliche Sicherheitsbestimmungen:

    Die Bestimmungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gelten sinngemäß auch für jegliche Art von Sicherheitsbestimmungen, die von staatlicher, kommunaler oder behördlicher Seite erlassen, vorgegeben oder in Bezug auf die Veranstaltung empfohlen werden.
     

  4. Anreise, Einreisebestimmungen:

    Sie sind selbst für die rechtzeitige Anreise, für die Rückreise und für die Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich.
     

  5. Allgemeine Verbote:

    Es ist Ihnen verboten,

    a) den Veranstaltungsablauf zu stören,

    b) in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen und außerhalb der Gastrobereiche Getränke oder Speisen zu konsumieren,

    c) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,

    d) andere Besucher zu gefährden,

    e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,

    f) Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,

    g) das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,

    h) Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von uns zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

    i) grundsätzlich Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu machen,

    j) menschenverachtende, rassistische, frauenfeindliche, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, oder das Zeigen entsprechender Symbole, Signets, Fahnen, Kleidungsstücke usw.

    Bei Verstoß können wir Sie aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühren und sonstigen Kosten. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 7     Besondere Bedingungen für die Online-Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen („hybrid“) sowie für nur digital durchgeführte Veranstaltungen

Wird die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchgeführt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen, die im Falle eines Widerspruchs den übrigen vorgehen.

  1. Bei hybriden Veranstaltungen ist ein Wechsel von einer Präsenz-Teilnahme zur Online-Teilnahme oder umgekehrt nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung möglich.
     
  2. Durch die Online-Teilnahme können zusätzliche Kosten durch Ihren Internet- oder Mobilfunkanbieter entstehen.
     
  3. Sie sind für die Aufbringung der für die digitale Teilnahme oder Nutzung notwendigen technischen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese Anforderungen entsprechen dem üblichen Maß und können bei uns erfragt werden.
     
  4. Allgemeine Verbote:

    Es ist Ihnen verboten,

    a) den Veranstaltungsablauf zu stören,

    b) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,

    c) Werbung jeglicher Art zu betreiben, sofern dies von uns zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

    d) Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen oder Mitschnitte anzufertigen, oder

    e) menschenverachtende, rassistische, frauenfeindliche, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, oder das Zeigen entsprechender Symbole, Signets, Fahnen, Kleidungsstücke usw.

    Bei Verstoß können wir Sie aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühren und sonstigen Kosten. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 8     Urheberrechte

Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen und Dateien (Präsentationen, Handouts, Skripte) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Sie dürfen die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.

§ 9     Absage der Veranstaltung, Kündigung des Vertrages durch uns

  1. Absage der Veranstaltung:

    Haben wir eine Mindest-Teilnehmerzahl angegeben, so können wir den Vertrag 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn diese dort genannte Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

    Wir können den Vertrag auch kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn vorgesehene Referenten ohne unser Verschulden krankheitsbedingt ausfallen und ein Ersatzreferent nicht zur Verfügung steht.

    Sie haben in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche für Sie bestehen nicht.

    Soweit möglich, versuchen wir einen Ersatztermin anzubieten, auf den Sie kostenfrei umbuchen können (aber nicht müssen).

    Wir können den Vertrag mit Ihnen kündigen, wenn sich durch äußere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die mögliche Teilnehmerzahl im geplanten Veranstaltungsraum verringert. In diesem Fall haben frühere Buchungen Vorrang vor späteren Buchungen. In diesem Fall greifen die hier vereinbarten Bestimmungen zur Höheren Gewalt.
     

  2. Kündigung bei Nicht-Zahlung:

    Wir können den Vertrag kündigen bzw. Ihnen den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Wir behalten umgekehrt aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.

§ 10   Höhere Gewalt

  1. Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung oder der digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

    Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte oder ein Streaming-Dienstleister u.a.) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann und ein Wechsel des Leistungsträgers uns nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.

    In diesen Fällen erstatten wir bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nicht.

    Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Präsenzveranstaltung, ist eine Online-Übertragung dieser Präsenzveranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar für Sie oder uns.
     

  2. Staatliche, behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen entsprechen der Höheren Gewalt aus
    Absatz 1, soweit nicht wir diese Verfügung schuldhaft verursacht haben.
     
  3. Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1 auch die Empfehlung von hoheitlicher oder staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Polizei, Landeskriminalamt, Behörden, Bundesämter oder Bundesanstalten, Landesämter oder Landesanstalten, Robert Koch-Institut oder vergleichbarer Einrichtungen) gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung).
     
  4. Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn uns die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der in Absatz 3 genannten Stellen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, wirtschaftlich unzumutbar im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB ist. In diesem Fall können wir uns auf Höhere Gewalt gemäß Absatz 1 berufen.
     
  5. Es wird widerleglich vermutet, dass wir uns auf Höhere Gewalt im Sinne von Absatz 1 berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass wir uns nicht auf Höhere Gewalt berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
     
  6. Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Aussteller oder Referenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung mit der Rechtsfolge des Absatz 1 abzusagen.
     
  7. Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn erhöhte Auflagen der Behörden, der Fachverbände oder der Veranstaltungsstätte, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Leistungsinteresse steht. In diesem Fall können wir uns gemäß Absatz 1 auf Höhere Gewalt berufen.
     
  8. Als milderes Mittel vor einer Absage der gesamten Veranstaltung oder Teile davon als Präsenzveranstaltung aufgrund Höherer Gewalt sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchzuführen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, soweit möglich und zumutbar die Teilnehmergebühren angemessen anzupassen und etwaige Mehrzahlungen an den Teilnehmer zu erstatten. Es entstehen durch eine Höhere Gewalt-bedingte Verlegung in den digitalen Bereich keine Schadenersatzansprüche gegen uns.

    Dies gilt auch, soweit wir nur einen Teil der Teilnehmer zur Live-Veranstaltung zulassen, den anderen Teilnehmern im Übrigen die Auslieferung der Veranstaltung auf digitalem Weg anbieten.
     

  9. Wir können die Veranstaltung auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. Ihnen einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region des Veranstaltungsortes Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region des Veranstaltungsortes in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen aufgrund desselben Vorfalls abgesagt werden. Dies gilt auch für bewaffnete nationale oder internationale Konflikte entsprechend. In diesem Fall erstatten wir etwa bereits bezahlte Teilnehmergebühren ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 11 Stornierung durch Sie

  1. Soweit Sie den Vertrag aus einem Grund aufheben möchten, den wir nicht zu vertreten haben („Stornierung“), so ist dies mit Rücksprache mit uns grundsätzlich möglich; wir dürfen die Aufhebung nicht wider Treu und Glauben verweigern. In dem Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages können wir angesichts der Tatsache, dass wir erfahrungsgemäß bei kurzfristiger Absage keine Möglichkeit mehr haben, die freien Plätze anderweitig zu vergeben und wir ggf. selbst unsere Beauftragten oder Referenten nicht mehr kostenfrei stornieren können, Kosten und Gebühren usw. nach folgender Maßgabe geltend machen, soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren.

    Wir können wahlweise die konkret vereinbarten Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen geltend machen oder unsere Kosten und unseren entgangenen Gewinn mit einer Pauschale abrechnen. In diesem Fall gelten dann folgende Pauschalen:
    a) bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.
    b) bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
    c) Danach 100 % der Teilnahmegebühr.

    Soweit Sie eine Umbuchung auf einen anderen Termin vornehmen und wir dieser Umbuchung zustimmen, bleibt maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen der Vertragsschluss, der zu dem ersten Termin geführt hat, der umgebucht wurde; d.h. dass durch eine Umbuchung die Stornofristen nicht verlängert werden bzw. von Neuem anfangen.

    Soweit Sie nachweisen, dass uns nur ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, müssen Sie nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen.

    Sie können uns vorab fragen, wie hoch die Stornokosten sein werden; für die Berechnung und Beantwortung haben wir eine angemessene Zeit von mindestens sieben (7) Werktagen.
     

  2. Soweit wir pro Teilnehmer an die von uns gemietete Veranstaltungsstätte eine Pauschale für Gastronomie/Catering usw. (Tagungspauschale, Verpflegungspauschale) zahlen müssen, so sind Sie im Falle einer Stornierung verpflichtet, diese Pauschale bzw. die dort entstandenen Stornierungskosten zu erstatten. Dies gilt entsprechend für andere Fremdkosten, die bei Dritten in Erwartung der Durchführung des Vertrages entstehen.
     
  3. Sie können bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Hier ist eine angemessene Bearbeitungspauschale fällig.

§ 12   Unsere Haftung

  1. Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
     
  2. Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.
     
  3. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
     
  4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
     
  5. Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.
     
  6. Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
     
  7. Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.

§ 13   Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz vereinbart, wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir sind dann aber auch berechtigt, in diesem Fall an Ihrem Geschäftssitz zu klagen.
     
  2. Wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB) sind, gilt: Es gilt deutsches Recht.

    Wenn Sie Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt: Für diese AGB und die Vertragsbeziehung mit Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen EU-Rechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben jedoch unberührt. Insbesondere gilt aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 593/2008, (so genannte „Rom-I-Verordnung“) in deren räumlichem Anwendungsbereich: Soweit das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (nachstehend „Wohnsitzrecht“), Bestimmungen zu Ihrem Schutz enthält, von denen nach dem Wohnsitzrecht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, gelten für Sie die (günstigeren) Bestimmungen Ihres Wohnsitzrechts. Sie genießen also trotz der Rechtswahl gemäß Satz 1 stets den Schutz der zwingenden Bestimmungen Ihres Wohnsitzrechts.

§ 14 EU-Plattform zur Onlinestreitbeilegung

  1. Die EU stellt eine Internet-Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese OS-Plattform soll dazu dienen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Plattformen bei online geschlossenen Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen möglichst schnell und effektiv beizulegen.
     
  2. Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) weisen wir Sie daher auf den Link zur dieser OS-Plattform hin. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung können Sie hier aufrufen:

    Zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU

    Ebenfalls gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung nennen wir in diesem Zusammenhang zu Ihrer Kenntnis unsere E-Mail-Adresse: dvmatdvm-berlin.de.

    Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem solchen Verfahren auch nicht freiwillig teilnehmen.

Rechtevereinbarung für Autoren