Rechtevereinbarung
Die folgenden Bestimmungen regeln die Nutzung eingereichter Inhalte durch den DVM.
Autoren/Personen, die Abstracts einreichen, sichern mit der Einreichung zu, dass ihre Abstracts die Bedingungen des Teil 1 erfüllen und bei Annahme durch den DVM die daraus resultierenden Vorträge und Manuskripte die Bedingungen des Teil 2 bzw. 3 erfüllen würden/werden.
Durch diese Vereinbarung werden keine Urheberrechte oder anderen Schutzrechte generiert, soweit diese Rechte nicht ohnehin bereits kraft Gesetzes bestehen bzw. entstanden sind oder noch entstehen werden.
Teil 1: Abstracts
In einem ersten Schritt wird die Fachöffentlichkeit aufgefordert, Kurzfassungen ihrer Vorträge/Manuskripte einzureichen (sog. Abstracts). Ein von uns einberufener Programmausschuss, ggf. vertreten durch dessen Obmann/Obfrau, entscheidet darüber, welche Vorträge/Manuskripte für die angekündigte Veranstaltung angenommen werden.
- Für die Abstracts der nicht angenommenen Vorträge/Manuskripte gilt:
- Wir haben das Recht, die an uns übermittelten Inhalte zu Dokumentationszwecken aufzubewahren für die Dauer von bis zu 2 Jahren. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.
- Mit Blick auf die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogene Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
- Der Einreichende steht dafür ein und garantiert, dass etwaige Mitautoren Kenntnis von dieser Vereinbarung und den Datenschutzhinweisen erlangen.
- Auf Wunsch stellt uns der Einreichende die Kontaktdaten etwaiger Mitautoren zur Verfügung.
- Für die Abstracts der angenommenen Vorträge/Manuskripte gilt:
- Mit der Übermittlung der Inhalte an uns verschaffen Sie uns nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die einfachen, also nicht-exklusiven Rechte daran.
- Wir können, sind aber dazu nicht verpflichtet, die Inhalte im Zusammenhang mit der jeweils angekündigten Veranstaltung zu veröffentlichen (als digitale Datei oder gedrucktes Dokument, on- oder offline, ggf. in einer / einem weiteren, hier nicht näher definierten Form/als nicht näher definierten Medium, soweit dies dem Vertragszweck nicht widerspricht). Zum Zwecke der optimalen Darstellung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Abstracts in ihrem Layout zu bearbeiten (Zeilenumbruch, Absätze, Zeilenabstand, Schriftgröße, Schriftart, Ausrichtung Block/rechtsbündig, Dateiformat, Darstellung von Sonderzeichen und Formeln, u.ä.). Die Inhalte werden durch uns nicht verändert.
- Der Einreichende steht
- dafür ein und garantiert, dass er alleiniger Inhaber der dafür notwendigen Rechte ist (Bearbeitungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet) und er von etwaigen Mitautoren die entsprechenden Rechte übertragen bekommen hat und/oder
- dass er von dritten Rechteinhabern (z.B. Verlagen, bei denen eine Erstveröffentlichung erfolgt ist) die Rechte zur Zweitveröffentlichung durch den DVM eingeholt hat.
- Mit Blick auf die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogene Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise. Der Einreichende steht dafür ein, dass etwaige Mitautoren Kenntnis von diesen Datenschutzhinweisen erlangen.
- Auf Wunsch stellt uns der Einreichende die Kontaktdaten etwaiger Mitautoren zur Verfügung.
- Für die Inhalte der Abstracts, die wir inhaltlich unverändert veröffentlichen, bleiben der Einreichende und die Autoren verantwortlich.
Teil 2: Vorträge
- Sie sind in der Art und Weise der Durchführung des Vortrages frei. Sie haben in fachlicher Sicht aber zu beachten, dass eigene Meinungen, vor allem solche mit wissenschaftlichem Hintergrund, auch als solche gekennzeichnet werden und eigene Meinungen, die von einer ggf. herrschenden Meinung abweichen, entsprechend als Mindermeinung gekennzeichnet werden. Zitate haben dem wissenschaftlichen Standard zu entsprechen.
- Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Vorträge auf unseren Veranstaltungen live zu streamen und/oder aufzuzeichnen, bzw. werden Sie ggf. durch den DVM auch aufgefordert, Ihren Vortrag im Vorfeld aufzuzeichnen.
- In beiden Fällen steht der Vortragende dafür ein und garantiert, dass wir das Recht haben, den Vortrag ganz oder teilweise im Internet live zu streamen und/oder aufzuzeichnen.
- Für den Fall der Aufzeichnung steht der Vortragende dafür ein und garantiert darüber hinaus, dass wir das Recht haben, die Aufzeichnung ganz oder teilweise im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder Folgeveranstaltungen werblich wie folgt zu verwerten:
- Auf unseren Webseiten
- In Sozialen Medien
- Verkauf des Zugangs zu den Aufzeichnungen
- Für den Live-Stream, Aufzeichnungen sowie die ggf. teilweisen Aufzeichnungen bzw. teilweisen Verwertungen steht der Vortragende dafür ein und garantiert, dass wir das Recht haben, die Inhalte zum Zwecke der optimalen Darstellung in ihrem Layout, Belichtung, Lautstärke sowie der Länge (inkl. Beginn und Ende) unter größtmöglicher Beibehaltung des fachlichen Sinnzusammenhangs zu bearbeiten. Abgesehen hiervon werden die fachlichen Inhalte nicht verändert.
- Darüber hinaus erhalten wir das Recht, den Vortrag in eine andere Sprache zu übersetzen.
- Mit Blick auf die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogene Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
Teil 3: Manuskripte
- Für die Vorträge hat die das Abstract einreichende Person, der Vortragende oder eine von ihm benannte Person die Möglichkeit, ein ausführliches Manuskript einzureichen, das (ggf. nach einer Begutachtung) im Tagungsband zur Veranstaltung und/oder als Einzelbeitrag veröffentlicht werden kann.
- Das Manuskript darf nicht bereits so oder im Wesentlichen so bereits zuvor anderweitig veröffentlicht sein, es sei denn, der Einreichende hat die Rechte zu einer Zweitveröffentlichung durch den DVM bei dem oder den Rechteinhaber(n) eingeholt und stellt eine entsprechende Bestätigung zur Verfügung.
- Zitate haben dem wissenschaftlichen Standard zu entsprechen.
- Wir können, sind aber dazu nicht verpflichtet, die Inhalte im Zusammenhang mit der jeweils angekündigten Veranstaltung (für Dritte kostenpflichtig oder kostenlos) veröffentlichen (als digitale Datei oder gedrucktes Dokument, on- oder offline, ggf. in einer weiteren, hier nicht näher definierten Form/als nicht näher definiertes Medium, soweit dies dem Vertragszweck nicht widerspricht). Zum Zwecke der optimalen Darstellung sind wir berechtigt, die Manuskripte in ihrem Layout zu bearbeiten (Zeilenumbruch, Absätze, Zeilenabstand, Schriftgröße, Schriftart, Ausrichtung Block/rechtsbündig, Dateiformat, Darstellung von Sonderzeichen und Formeln, u.ä.). Die Inhalte werden durch uns nicht verändert
- Der Einreichende steht dafür ein und garantiert, dass er alleiniger Inhaber der dafür notwendigen Rechte ist (Bearbeitungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht und Wiedergaberecht) und er von etwaigen Mitautoren die entsprechenden Rechte übertragen bekommen hat, soweit er nicht Zustimmungen Dritter bspw. im Sinne des Absatzes 2 vorlegt.
- Für die Inhalte der Manuskripte, die wir inhaltlich unverändert veröffentlichen, bleiben der Einreichende und die Autoren verantwortlich.
- Eine Veröffentlichung geht dabei stets einher mit der Nennung der Namen aller Autoren der Inhalte, soweit diese vom Einreichenden korrekt benannt werden.
- Der Vortragende steht dafür ein und garantiert darüber hinaus, dass wir das Recht haben, Manuskripte auszugsweise im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Folgeveranstaltungen wie folgt zu werblich verwerten:
- Auf unseren Webseiten
- In Sozialen Medien
- Eigene Verwertungen der Inhalte durch den Einreichenden bzw. die Autoren sind unter der Maßgabe zulässig, dass und soweit der bei uns veröffentlichte Originalbeitrag entsprechend zitiert wird.
- Mit Blick auf die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogene Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise. Der Einreichende steht dafür ein, dass etwaige Mitautoren Kenntnis von dieser Vereinbarung und diesen Datenschutzhinweisen erlangen.
- Auf Wunsch stellt uns der Einreichende die Kontaktdaten etwaiger Mitautoren zur Verfügung.
Freistellung
Sie sind verpflichtet, uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem Verstoß von Ihnen gegen eine der hier vereinbarten Regelungen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer späteren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. Diese Freistellungsverpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die Inanspruchnahme erst nach Vertragsende erfolgt.